Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 705 Inhalt des Gesellschaftsvertrags

BGB § 705 Inhalt des Gesellschaftsvertrags

[ Auszug: Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten  ... ]